E-Rechnung Pflicht für Handwerker: Was gilt 2026 — und was kommt 2027?
Seit dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für das Versenden von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen — bis Ende 2026 dürfen Handwerksbetriebe weiterhin Papierrechnungen oder PDFs versenden. Ab 2027 ändert sich das schrittweise.
Dieser Artikel fasst die aktuellen Pflichten, Fristen und Formate für Handwerksbetriebe zusammen — und erklärt, was Sie jetzt konkret tun sollten.
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Android und
iOS.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die E-Rechnung?
- Muss ich als Handwerker E-Rechnungen ausstellen?
- Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für mich als Handwerker?
- E-Rechnungen aufbewahren und archivieren mit dem Docutain DMS
- Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht
Was ist die E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung nach europäischer Norm im maschinenlesbaren Format — also nicht einfach ein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, den Buchhaltungssysteme automatisch verarbeiten können.
Das für Handwerksbetriebe praktischste Format ist ZUGFeRD (ab Version 2.0): Es erzeugt sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein visuelles PDF — Menschen und Systeme können die Rechnung lesen. Dieses Hybridformat eignet sich für B2B und B2C gleichermaßen.
Demgegenüber erzeugt das Format XRechnung nur einen XML-Datensatz ohne visuelles PDF. Es ist vor allem für die öffentliche Verwaltung relevant, für Handwerksbetriebe im B2B-Bereich aber weniger praktisch.
Wichtig: Ein einfaches PDF oder das ältere ZUGFeRD 1.0 gelten nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
Rechtliche Grundlage: Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)
Muss ich als Handwerker E-Rechnungen ausstellen?
Die E-Rechnungspflicht gilt für Sie, wenn:
- Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat
- Sie steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmen im Inland fakturieren (B2B)
Kurz: Ja, als Handwerksbetrieb sind Sie betroffen. Für den Empfang von E-Rechnungen gilt die Pflicht bereits seit dem 01.01.2025. Für den Versand gelten Übergangsregelungen:
| Zeitraum | Regelung |
| Bis 31. Dezember 2026 | Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDFs versenden. Wir befinden uns aktuell in dieser Phase. |
| Ab 1. Januar 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen versenden. |
| Ab 1. Januar 2028 | E-Rechnung ist für alle B2B-Umsätze Pflicht. Papierrechnungen entfallen (Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrscheine). |
Was das für Sie als Handwerksbetrieb heute bedeutet: Sie müssen bereits jetzt E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand haben Sie noch bis Ende 2026 Zeit — aber die Vorbereitung zahlt sich aus, da die nächste Frist 2027 kommt.
Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für mich als Handwerker?
Die Umstellung bedeutet anfangs Aufwand — aber sie bringt konkrete Vorteile für Ihren Betrieb:
- Kosteneinsparung: kein Papier, kein Porto, weniger Bearbeitungszeit bei der Rechnungserstellung.
- Weniger administrativer Aufwand: Rechnungen werden digital schneller empfangen und zugestellt. Manuelle Prüfungen auf vollständige Pflichtangaben entfallen bei korrekt erstellten E-Rechnungen.
- Schnellere Zahlungseingänge: durch die schnelle Zustellung und automatisierte Verarbeitung beim Empfänger kann die gesamte Zahlungsabwicklung schneller erfolgen.
- Weniger Fehler: Automatisierung reduziert die Fehlerquote gegenüber manueller Erfassung.
- Besserer Überblick: digitale Archivierung — kein Suchen mehr im Papierordner.
- Wettbewerbsfähigkeit: Kunden und Lieferanten, die bereits auf E-Rechnung umgestellt haben, erwarten zunehmend digitale Rechnungsabwicklung.
Praxis-Tipp
Wenn Ihre Lieferanten bereits E-Rechnungen versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die enthaltenen XML-Daten auch lesen können — das dahinterstehende Format ist für Menschen ohne geeignete Software schwer lesbar. Ein DMS wie Docutain hilft Ihnen dabei.
E-Rechnungen aufbewahren und archivieren mit dem Docutain DMS
Als Unternehmer sind Sie gemäß Bundesfinanzministerium verpflichtet, Rechnungen, Belege und Steuerunterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Diese Aufbewahrungsfrist gilt auch für E-Rechnungen.
Wichtig: Rechnungen, die elektronisch eingehen, müssen auch elektronisch gespeichert werden — ein Ausdruck und Ablage in Papierform genügt nicht. Mit dem Docutain DMS archivieren Sie E-Rechnungen sicher und revisionssicher digital. Alle Belege — ob eingescannte Papierrechnung, PDF oder E-Rechnung im ZUGFeRD-Format — sind jederzeit auffindbar.
Bestehende Papierrechnungen können Sie mit der Docutain-App oder einem angeschlossenen Scanner direkt in Docutain digitalisieren und dort als durchsuchbare PDF aufbewahren.
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Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine einfache PDF-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025 als „sonstige Rechnung" — nicht als E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung ist im maschinenlesbaren Format aufgebaut, z.B. als ZUGFeRD (ab Version 2.0) oder XRechnung. Das ZUGFeRD-Format liefert zusätzlich zum XML auch ein visuelles PDF, das Menschen lesen können.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja — die Empfangspflicht gilt seit dem 01.01.2025 für alle Unternehmen, auch für Kleinunternehmer. Für den Versand von E-Rechnungen gelten bis Ende 2026 Übergangsregelungen. Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz zur E-Rechnungsstellung verpflichtet, ab 2028 alle.
Ist XRechnung gleich E-Rechnung?
XRechnung ist ein Standard für E-Rechnungen, der ausschließlich einen maschinenlesbaren XML-Datensatz erzeugt — ohne visuelles PDF. Er ist vor allem für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung relevant. Für Handwerksbetriebe im B2B-Bereich ist das ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0) praktischer, da es auch ein lesbares PDF enthält.
Wie sieht eine E-Rechnung aus?
Eine E-Rechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie eine klassische Rechnung (§ 14 UStG), zusätzlich aber strukturierte Metadaten im XML-Format, die eine automatische Weiterverarbeitung in Buchhaltungssystemen ermöglichen. Beim ZUGFeRD-Format sehen Sie zusätzlich ein normales, lesbares PDF.