12. April 2021 by Sarah

Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Ummeldung

Kostenloses PDF Formular zum Download und wichtige Informationen für Mieter und Vermieter


Bei einem Umzug fallen viele Behördengänge und damit einhergehend auch viele Unterlagen an. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen genauere Informationen zu einem wichtigen Dokument, der Wohnungsgeberbestätigung, an die Hand geben. Sie erhalten Tipps zur digitalen Ablage der Dokumente und ein kostenloses PDF Muster zum Download.


Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung und wofür benötige ich diese?

Zur Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Synonym werden auch die Begriffe Vermieterbescheinigung, Wohnungsbescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsbestätigung oder Einzugsbestätigung genutzt.
Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung des Vermieters für den Mieter, welches bestätigt, dass der Mieter in die angegebene Wohnung eingezogen ist.
Diese Bescheinigung muss der Mieter gemäß § 17 BMG spätestens 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde vorlegen.

❗ Bitte beachten

Der Vermieter ist nach § 19 BMG dazu verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen und damit an der behördlichen Anmeldung der Mieter mitzuwirken. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann der Mieter dies beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Dies führt zu einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro gemäß § 54 BMG.


Es ist ratsam, dass der Vermieter die Vermieterbestätigung direkt beim Einzug ausstellt. So kann die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde direkt mitgegeben werden. Bestenfalls kann dies auch schon bei der Wohnungsübergabe geschehen. Siehe hierzu unseren Beitrag zum Wohnungsübergabeprotokoll.
Die Ummeldebescheinigung wird nur für den Einzug benötigt. Von November 2014 - November 2015 war der Vermieter verpflichtet, für den Einzug und den Auszug eine Bescheinigung auszustellen. Dies wurde vereinfacht, sodass es lediglich für den Einzug verpflichtend ist.

Wie gelangt die Bescheinigung an das Einwohnermeldeamt?

Bei der Ummeldung gibt es zwei Optionen zur Weiterreichung der Informationen aus der Vermieterbescheinigung:

  • Die Bescheinigung kann schriftlich als Papierformular durch den Mieter eingereicht werden. Das Formular wurde zuvor vom Vermieter ausgefüllt.
  • Der Vermieter kann die Bescheinigung direkt elektronisch an das Einwohnermeldeamt senden.
    Im Falle der elektronischen Meldung erhält der Mieter vom Vermieter ein Zuordnungsmerkmal. Diese Kennzeichnung kann der Mieter dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Die verpflichtenden Angaben sind im Bundesmeldegesetz im §19 geregelt. Es handelt sich um folgende:

  • Name und Anschrift des Vermieters (d.h. des Wohnungsgebers oder der von ihm bevollmächtigten/ beauftragten Person)
  • Name des Wohnungseigentümers
  • Anschrift der Mietwohnung
  • Einzugsdatum der Mieter
  • Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen (meldepflichtige Personen)
  • Unterschrift des Vermieters

Der Vermieter kann die Wohnungsbestätigung auch durch eine Hausverwaltung ausfüllen lassen und ist nicht dazu verpflichtet, dies selbst zu tun. Die Vermieterbescheinigung wird für den Hauptmieter ausgestellt.

Etwaige Untermieter erhalten die Wohnungsgeberbescheinigung somit vom Hauptmieter.

Kostenloses Muster Wohnungsgeberbestätigung zum Download


Da es kein vorgeschriebenes Formular gibt, haben wir Ihnen ein Wohnungsgeberbestätigung Muster zum kostenlosen Download zusammengestellt, welches alle Informationen beinhaltet, die laut Bundesmeldegesetz BMG erforderlich sind:

Kostenlose Vorlage Wohnungsgeberbestätigung PDF zum Download

Hinweis: Es ist verboten, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen nicht stattfindet und nicht geplant ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 in Verb. mit § 19 BMG.

Vorteile für Vermieter

Da die Wohnungsbescheinigung Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ummeldung in eine neue Wohnung ist, unterstützt der Vermieter aktiv seinen künftigen Mieter bei einem reibungslosen Ummeldeprozess. Das begründet eine vertrauensvolle Basis zwischen Mieter und Vermieter.

Für den Vermieter ergeben sich zudem die Vorteile, dass er jederzeit und kostenfrei beim Einwohnermeldeamt nachfragen kann, ob die Mieter sich auch in der Wohnung wohnhaft gemeldet haben. So kann der Vermieter auch die Information erlangen, ob es Untermieter gibt. Diese Regelung ist in §19 Abs.1 S.3 BMG festgehalten.

Wohnungsgeberbestätigung erstellen und mit Docutain versenden


Mit unserem Wohnungsgeberbestätigung Formular und den beigefügten Tipps sind Sie nun in der Lage, die Ummeldebescheinigung zu finalisieren. So steht einem erfolgreichen Umzug nichts mehr im Wege!
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen zur Verwaltung all Ihrer Unterlagen das Dokumentenmanagementsystem Docutain. So haben Sie durch die App auch unterwegs immer alle Dokumente schnell zur Hand und können beispielsweise die Vermieterbescheinigung einfach aus Docutain heraus teilen.